Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen spätestens als angenommen.

 

Bestellungen oder Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

 

 

2. Preise

Mangels besonderer Vereinbarung gelten unsere zum Zeitpunkt der Übergabe ab Werk oder Lager gültigen Listenpreise. Sie schließen die in der Preisliste genannte Mehrwertsteuer ein. Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung sind in ihnen nicht enthalten.

 

3. Gefahrübergang, Versand, Fracht

Die Waren werden grundsätzlich ab Werk verkauft. Sollte ausnahmsweise eine Versendung vereinbart sein, werden Versandweg und Versandart von uns ausgewählt. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich an die Lageradresse des Käufers.

 

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zur Versendung unser Lager verlassen hat.

 

Der Versand erfolgt auf Rechnung des Käufers. Die Ware bleibt unversichert. Auf Verlangen des Käufers wird eine Schadensversicherung auf dessen Kosten abgeschlossen.

 

 

4. Eigentumsvorbehalt

Der Kaufgegenstand bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Käufer zustehenden Ansprüche. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum an der Vorbehaltsware als Sicherung für die Saldorechnung.

 

Eine Be- oder Verarbeitung durch den Käufer erfolgt unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB im unserem Auftrag. Wir werden im Verhältnis des Wertes des Kaufgegenstandes zum Wert der be- oder verarbeiteten Ware Miteigentümer der entstandenen Sache, die als Vorbehaltsware zur Sicherung unserer Ansprüche dient.

 

Die Verarbeitung (Verbindung/Vermischung) mit anderen, uns nicht gehörenden Waren durch den Käufer richtet sich nach §§ 947, 948 BGB, sodass unser Miteigentumsanteil an der neuen Sache nunmehr als Vorbehaltsware gilt.

 

Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist dem Käufer nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und unter der Bedingung gestattet, dass er mit seinen Kunden ebenfalls einen verlängerten Eigentumsvorbehalt vereinbart. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt.

 

Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die Gesamtforderungen um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet.

 

Bei Insolvenz bezieht sich der Eigentumsvorbehalt auf alle zur Masse gehörenden oder sich in ihr befindlichen, von uns gelieferten, auch bereits vom Käufer bezahlten Waren bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen. Stellt der Käufer seine Zahlung ein, bevor er die von uns gelieferten Waren bezahlt hat, steht uns nach §§ 47, 48 InsO das Recht zu, die Ware auszusondern bzw. Ersatzaussonderung zu verlangen.

 

 

5. Zahlungsbedingungen

Alle Rechnungen sind innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

 

Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8 % ab Fälligkeit über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Rabatte und sonstige Vergünstigungen werden unter der Berücksichtigung gewährt, dass alle unsere Ansprüche vereinbarungsgemäß erfüllt werden. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, etwa eingeräumte Rabatte und sonstige Vergünstigungen zu widerrufen. Nach schriftlicher Mitteilung an den Käufer sind wir berechtigt, unsere Verpflichtungen bis zum Erhalt der Zahlungen einzustellen.

 

Gerät der Käufer in Vermögensverfall bzw. wird eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse bekannt, die unsere Zahlungsansprüche gefährdt, so können Rabatte und sonstige Vergünstigungen widerrufen werden. In einem solchen Fall können wir noch offenstehende Leistungen verweigern bis eine angemessene Vorauszahlung erfolgt oder Sicherheiten geleistet werden, unbeschadet weiterer gesetzlicher Möglichkeiten. Weigert sich der Käufer oder lässt er eine gesetzte Frist verstreichen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

 

Mängelrügen entbinden nicht von der Pflicht zur fristgerechten Zahlung.

Für den Fall, dass der Käufer den Vertrag nicht erfüllt, sind wir berechtigt, wegen des entgangenen Gewinns und/oder der Bearbeitungs- und Verwaltungskosten einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 25 % des Nettowarenwertes zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden nachweisbaren Schadens bleibt vorbehalten.

 

 

6. Lieferungen

Voraussetzung für die Einhaltung von Lieferfristen ist die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung durch Vorlieferanten.

 

Kommen wir in Lieferverzug und ist eine vom Käufer zu setzende angemessene Nachfrist ungenutzt verstrichen, so hat er das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist unverzüglich und schriftlich nach Ablauf der gesetzten Nachfrist zu erklären.

 

Wird die Lieferung durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, wie höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen unserer Vorlieferanten und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare schwerwiegende Ereignisse verzögert, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer dieser Verzögerung und einer angemessenen Nachlieferungsfrist.

 

Teillieferungen sind in zumutbarem Umfange zulässig. Sie werden gesondert in Rechnung gestellt.

 

 

7. Gewährleistung

Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen.

 

Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Bekanntwerden, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen zu rügen. Die Untersuchungspflichten nach § 377 HGB bleiben bestehen.

 

Erfolgt Abnahme durch den Käufer oder seinen Beauftragten, sind spätere Beanstandungen ausgeschlossen.

 

Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage des Käufers oder Dritter, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir nicht ein. Gleiches gilt bei unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen des Käufers oder Dritter.

 

Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt.

 

Uns ist Gelegenheit zu geben, gerügte Mängel festzustellen. Beanstandete Ware ist auf Verlangen unverzüglich an uns zurückzusenden. Wir übernehmen die Transportkosten, wenn die Mängelrüge berechtigt ist.

 

 

8. Haftungsausschluss

Die Haftung richtet sich ausschließlich nach den vorstehenden Bedingungen. Alle dort nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche, sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nur für Schäden, die an der gelieferten Ware selbst entstanden sind. Wir haften vor allem nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.

 

Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

 

Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben unberührt.

 

 

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist Lorsch.

 

Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes das Amtsgericht Bensheim sachlich und örtlich zuständig.

 

Der Gerichtsstand Amtsgericht Bensheim gilt auch, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

 

Auf die Vertragsbeziehung ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.

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